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Ort: Köln
Eva Ohlsberg, Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht, Berlin
Matthias Hein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Leipzig
Wie überzeuge ich den Haftpflichtversicherer?
Klaus Fischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Flensburg
Was überzeugt mich / Was halte ich entgegen?
Miriam Stüldt-Borsetzky, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Ecclesia Holding GmbH, Detmold
Anforderung an die Klage
Matthias Teichner, Rechtsanwalt, Hamburg
Anforderungen an die Klageerwiderung
Ajang Tadayon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Potsdam
Der Sachvortrag des Rechtsanwalts aus Sicht des Sachverständigen
Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich, em. Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Leipzig
Aus der Sicht eines in der Berufung zuständigen Richters
Jens-Daniel Braun, Richter am OLG Frankfurt
Fallstricke in der Berufung aus der Sicht der III. Instanz
Thomas Kofler, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe
(findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt)
Workshop I: Voll beherrschbares Risiko
Referent:
Monika Pünnel-Leonhard, Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht, Saarbrücken
Götz Keilbar, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt a.M.
Workshop II: Insolvenz der Leistungserbringer
Referent:
Frank Sarangi LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Köln
Die Workshops sind begrenzt auf jeweils 40 Teilnehmer und können nur in Verbindung mit dem Symposium gebucht werden.
PULLMANN COLOGNE, Helenenstr. 14, 50667 Köln
Hotelreservierungen bitten wir direkt beim Tagungshotel vorzunehmen.
Ein Tagungskontingent steht zur Verfügung. Der Preis für ein Einzelzimmer beträgt 189 €, das Doppelzimmer beträgt 208 € pro Person/Nacht.
Workshop: Freitag, den 29.11.2024
Workshop I: 13.00 – 15.00 h
Workshop II: 15.30 – 17.30 h
Kölner Symposium: Samstag, den 30.11.2024, 9.00 – 16.30 h
Bitte schriftlich an:
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.,
Posener Str. 1, 71065 Sindelfingen, Tel. 07031-950550, Fax. 07031-950555 oder online unter www.medrecht.de
250 € für Mitglieder
350 € für Nichtmitglieder
Rechtsanwälte, die weniger als 2 Jahre zugelassen sind, erhalten 20 % Nachlass auf den Tagungsbeitrag (Nachweis erforderlich)
Ermäßigung wird gewährt:
ab 3 Personen in Höhe von 10 %
ab 5 Personen in Höhe von 15 %
ab 10 Personen in Höhe von 20 %
Im Tagungsbeitrag sind Pausenerfrischungen und ein Mittagessen enthalten
75 € für Mitglieder und Nichtmitglieder
Die Seminare sind als Pflichtfortbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO geeignet*
(Workshop: jeweils 2 Zeitstunden; Kölner Symposium: 6 Zeitstunden)
* (vorbehaltlich der Entscheidung der jeweiligen Rechtsanwaltskammern)