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31. Kölner Symposium

Ort: Köln

Gibt es ein Recht auf (Nicht-)Leben? Der ärztliche Umgang mit einem ungeliebten Patientenwunsch.

Einführung

1. Aus Patientensicht
Dr. Ruth Hecker
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), Berlin        

2. Aus Sicht der Behandler
Prof. Dr. med. Dr. phil. Fuat S. Oduncu, MA, EMB, MBA
Leiter Campus Innenstadt, Medizinische Klinik und Poliklinik III, München

3. Paneldiskussion



Juristische Entwicklung

1. Freibrief für Fehlbehandlung am Lebensende – das Urteil des BGH vom 02.04.2019 bricht mit dem System des Medizinrechts
Wolfgang Putz
Rechtsanwalt, Putz Sessel Steldinger, München

2. Patientenverfügung – das missverstandene Rechtsinstrument
Tanja Unger
Rechtsanwältin, Putz Sessel Steldinger, München

3. § 217 StGB – Kriminalisierung der (Palliativ-)Medizin?
Prof. Dr. Torsten Verrel
Geschäftsführender Direktor, Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft

4. Paneldiskussion



Abschließende Betrachtung

1. Die Sicht des Medizinethikers
Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster

2. Paneldiskussion und Ausblick

 

Moderation

Walter Fessel
Ministerialrat, Referatsleiter am Ministerium für Soziales und
Integration Baden-Württemberg, Stuttgart

Workshops


Workshop I:

Die hypothetische Einwilligung – Dammbruch durch die BGH-Rechtsprechung am
Beispiel der Urteile des BGH vom 29.01.2019 – VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 zur Lebendorganspende?

Workshop II:

Aktuelle Entwicklung bei der Gewährung von Schmerzensgeldern

Die Workshops sind begrenzt auf jeweils 40 Teilnehmer und können nur in Verbindung mit dem Symposium gebucht werden.

 

Tagungsort

PULLMANN COLOGNE, Helenenstr. 14, 50667 Köln
Hotelreservierungen bitten wir direkt beim Tagungshotel vorzunehmen.

Ein Tagungskontingent steht zur Verfügung. Der Preis für ein Einzelzimmer beträgt 163 €, der Doppelzimmeraufschlag beträgt 27 € pro Person/Nacht.

 

Tagungszeit

Workshops: Freitag, den 8.11.2019
Workshop I:  13.00 – 15.00 h
Workshop II: 15.30 – 17.30 h
Kölner Symposium: Samstag, den 9.11.2019, 09.00 – 16.30 h

  

Anmeldungen

schriftlich an:
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.,
Posener Str. 1, 71065 Sindelfingen, Tel. 07031-950550, Fax. 07031-950555
oder online über das unten stehende Formular

 

Tagungsbeitrag Symposium

250 € für Mitglieder
350 € für Nichtmitglieder
Rechtsanwälte, die weniger als 2 Jahre zugelassen sind, erhalten 20 % Nachlass auf die Veranstaltungen (Nachweis erforderlich)

 

Ermäßigung wird gewährt:

ab 3 Personen in Höhe von 10 %
ab 5 Personen in Höhe von 15 %
ab 10 Personen in Höhe von 20 %
Im Tagungsbeitrag sind Pausenerfrischungen und ein Mittagessen enthalten

 

Tagungsbeitrag Workshops

75 € für Mitglieder und Nichtmitglieder

Die Seminare ist als Pflichtfortbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO geeignet*

(Workshop: jeweils 2 Zeitstunden; Kölner Symposium: 6 Zeitstunden)

* (vorbehaltlich der Entscheidung der jeweiligen Rechtsanwaltskammern)


Selbstverständlich behandeln wir Ihre Personenbezogenen Daten äußerst sensibel und datenschutzkonform. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: zur Datenschutzerklärung


Bitte beachten Sie, dass Workshops nur in Verbindung mit dem Symposium gebucht werden können!

 

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@medrecht.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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