Informationen

Medizinrecht ist eine komplexe, unübersichtliche und schwierige Materie.
Seine bekannteste Unterabteilung ist das Arztrecht mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht. Weniger bekannt sind die Gebiete des Arzneimittelrechts, ärztlichen Werbe-, Weiterbildungs-, Zulassungs- und vor allem das  Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht).

Fortlaufende gesetzgeberische Eingriffe in das Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) durch das Gesundheitsstrukturgesetz, die Bundespflegesatzverordnung und - nunmehr aktuell - des Gesetzes zur Förderung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- SolG) haben das gespannte Verhältnis zwischen vertragsärztlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Arzthaftung beständig verschärft.Die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. ist eine Vereinigung von spezialisierten Rechtsanwälten (ordentliche Mitglieder) und Ärzten (außerordentliche Mitglieder), die eng mit Juristen und Medizinern aus Verwaltung, Wirtschaft und Lehre auf dem Gebiet des Medizinrechts zusammenarbeitet und die gezielte Fortbildung auf diesem Gebiet fördert. Die außerordentliche Mitgliedschaft steht auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristischen Personen offen. Darüber hinaus fördert die Arbeitsgemeinschaft die Kooperation und gegenseitige Information ihrer Mitglieder und den interdisziplinären Austausch zwischen Medizin und Recht.

Ziel ist es, im Interesse der Rechtssuchenden - sei dies die Patienten - oder Behandlerseite - die sachlich richtigen Entscheidungen zur rechten Zeit in der sachgerechten Form herbeizuführen.
Regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen, regionale workshops und einmal jährlich ein aktuell themenbezogenes Symposium dienen der Verwirklichung diese Ziels.
Die Diskussionsbeiträge der Symposien erscheinen regelmäßig als Buchveröffentlichungen im Springerverlag, der  eine eigene Edition zur Arbeitsgemeinschaft  herausgibt.

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